1. Rufen Sie eine zuständige Behörde, wenn die Schuldfrage nicht eindeutig erkennbar ist. ACHTUNG: Fahrzeuge in diesem Falle nicht verstellen!
2. Falls Zeugen anwesend sind, unbedingt deren Daten festhalten
3. Fotografieren Sie die Unfallstelle
4. Füllen Sie den Unfallbericht bei eindeutiger Schuldfrage aus; das Original behält der Geschädigte (Unterschriften nicht vergessen!)
5. NUTZEN SIE IHR RECHTund beauftragen Sie IHRE VERTRAUENSWERKSTÄTTE mit den Reparaturarbeiten. Ihr Karosserie-fachbetrieb ist Ihnen bei der Schadensfallabwicklung gerne behilflich.
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